19.03.2024
Abgabe und Inhalte der Vollständigkeitserklärung über LUCID – was ist zu beachten?
Aktuell stehen für viele Unternehmen die Erstellung und die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Jahr 2023 bei der Zentralen Stelle an. Die Vollständigkeitserklärung enthält Angaben zur Materialart und Masse der in Verkehr gebrachten, systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und Informationen, bei welchem dualen System die Verpackungen beteiligt wurden. Stichtag für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung für das Beteiligungsjahr 2023 ist der 15. Mai 2024.
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