Sind Sie als Inverkehrbringer zur Systembeteiligung verpflichtet, müssen Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und anschließend Ihre Verpackungen ab dem ersten in Verkehr gebrachten Gramm lizenzieren. Die Herausforderung für viele Unternehmen: Für die Lizenzierung müssen Sie das Verpackungsgewicht bestimmen und Ihre Verpackungen der korrekten Materialfraktion nach VerpackG zuordnen. Als duales System stehen wir Ihnen dabei gerne beratend zur Seite:
Mit unserem Leitfaden zur Verpackungsverwiegung klappt die Verpackungslizenzierung im Handumdrehen
Das VerpackG unterscheidet folgende systembeteiligungspflichtige Verpackungsarten:
▶ Verkaufsverpackungen: bilden Verkaufseinheit und schützen die Waren bei Übergabe an Endverbraucher*innen (z. B. Shampooflasche)
▶ Serviceverpackungen: dienen nur zur Übergabe von Waren an Verbraucher*innen (z. B. Tragetasche)
▶ Versandverpackungen: ermöglichen Versand der Ware (z. B. Luftpolsterfolie)
▶ Umverpackungen: enthalten bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten oder dienen zur Bestückung von Verkaufsregalen (z. B. Schrumpffolie für 6er-Träger Wasserflaschen)
Haben Sie Ihre Verpackungen einer der oben genannten Verpackungsarten zugeordnet, bestimmen Sie anschließend die entsprechende Materialfraktion:
▶ Glas (farblos oder bunt, ohne Deckel)
▶ Papier, Pappe, Karton (PPK)
▶ Eisenmetalle (magnetisch, z. B. Deckel von Glasflaschen oder Konservendosen)
▶ Aluminium (nicht magnetisch, z. B. Cremetuben)
▶ Kunststoffe (PET, PP, PE usw.; Kunststoffkombinationen)
▶ Getränkekartonverpackungen: Materialkombination, die (1) nicht händisch trennbar sind, (2) keiner der Materialien > 95 % des Gewichts ausmacht und (3) deren Inhalt zum Verzehr als Getränk bestimmt ist.
▶ Sonstige Verbundverpackungen: (1) von Hand nicht trennbare Materialkombination, (2) bei der keine Materialart > 95 % des Gewichts ausmacht und (3) deren Inhalt nicht zum Verzehr als Getränk bestimmt ist.
▶ Sonstige Materialien (z. B. Baumwolle, Holz, Naturkork, Kautschuk, Bast, Keramik)
Beispiele benötigt? Kein Problem! In unserem Merkblatt zur korrekten Eingruppierung von Verpackungen finden Sie viele Beispiele für alle Materialfraktionen: Merkblatt herunterladen
Zur Ermittlung der Verpackungsmasse gibt es keine verbindlichen Vorgaben der Zentralen Stelle. Deshalb werden bei der Eigenverwiegung folgende Grundsätze angenommen:
▶ Zeitpunkt/Rhythmus: Das Verpackungsgewicht wird einmal jährlich oder nach gewichts- oder materialrelevanten Änderungen ermittelt
▶ Waage & Messbedingungen: Verwiegung mit einer geeichten Waage, die bis zu 2 kg misst und zwei Dezimalstellen anzeigt; Umgebungseinflüsse wie z. B. ein Luftzug müssen ausgeschlossen sein.
▶ Materialfraktion: Verpackungsbestandteile müssen einzeln verwogen werden, wenn sie unterschiedlichen Materialkategorien zuzuordnen sind.
▶ Verpackungsbestandteile müssen einzeln verwogen werden, wenn sie unterschiedlichen Materialkategorien zuzuordnen sind.
▶ Messverfahren: Je nach Verpackungsleergewicht wird eine bestimmte Anzahl an Stichproben gewogen (s. Tabelle) und daraus ein Mittelwert gebildet. Die Messergebnisse werden in g mit zwei Dezimalstellen (kaufmännische Rundung) angegeben.
Verpackungsleergewicht |
Anzahl Stichproben |
≤ 5 g |
60 |
> 5 g und ≤ 10 g |
30 |
> 10 g und ≤ 50 g |
20 |
> 50 g |
10 |
Hinweis: Die Verpackungen müssen restentleert, gesäubert und vollständig getrocknet sein. Bei Papier, Pappe und Karton ist zu beachten, dass die zu verwiegenden Verpackungen keiner zu hohen Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren und dadurch ein zu hohes Verpackungsgewicht bestimmt wird.
Die Höhe des Lizenzentgelts für die Beteiligung an einem dualen System hängt von der Materialart und der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen ab. Bevor Sie Ihre Verpackungskosten berechnen können, müssen Sie zuerst das Gesamtgewicht je Materialfraktion ermitteln.
Haben Sie den Leitfaden zur Verpackungsverwiegung Schritt für Schritt erledigt und alle Angaben zur Verpackungsart sowie Verpackungsmasse liegen vor? Dann sind Sie nun bereit für unseren unverbindlichen Lizenzrechner. Ermitteln Sie mit wenigen Klicks schnell und unverbindlich Ihr Lizenzentgelt – und beteiligen Sie Ihre Verpackungen direkt online am dualen System von BellandVision.
Sie sind noch unsicher, ob Sie Ihre Verpackungen als Hersteller bei einem dualen System beteiligen müssen? Egal ob Produzent, stationärer oder Online-Händler, großer Importeur oder kleines Unternehmen – hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Verpackungslizenz: