Das Verpackungsgesetz kennt Grenzen – und wir die Regeln für den Import ver­packter Waren

Diese Regelungen gelten für Importeure in Deutschland

Auch Verpackungen von Waren, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert und hier letztlich privaten Endverbraucher*innen angeboten werden, müssen am dualen System beteiligt werden. Zur Erfüllung der Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz ist in diesem Fall das Unternehmen verpflichtet, das beim Grenzübertritt für die verpackte Ware rechtlich verantwortlich ist – wenn nicht ausdrücklich anders geregelt also der Importeur, der die Ware aktiv nach Deutschland (bei Verkauf ab Werk) einführt.

Fügt der Importeur im Inland weitere Verpackungen hinzu, müssen diese ebenfalls vom importierenden Unternehmen am dualen System beteiligt werden. Dazu zählen sowohl Verkaufs- und Umverpackungen als auch Versandverpackungen, falls die Waren über einen (Online-)Versandhandel an private Verbraucher*innen verkauft werden.

Anders verhält es sich beim Export verpackter Waren: Da in diesem Fall die Verpackungen nicht als Abfall bei deutschen Privathaushalten, sondern im Ausland anfällt, greift das VerpackG in diesem Fall nicht – Verpackungen von Export-Ware sind also nicht systembeteiligungspflichtig.

Novelle Verpackungsgesetz: Das müssen Sie als Importeur verpackter Waren unbedingt beachten:

Registrierung: Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zur Registrierung bei der Zentralen Stelle verpflichtet, sondern sämtliche Hersteller, die Verpackungen erstmals in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringen.

 E-Commerce: Elektronische Marktplätze dürfen ab dem 1. Juli 2022 das Anbieten systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zum Verkauf nicht mehr ermöglichen, wenn sich deren Hersteller nicht an einem dualen System beteiligt haben und nicht im Verpackungsregister der Zentralen Stelle eingetragen sind.

► Benennung Bevollmächtigter: Für Hersteller, die über keine Niederlassung in Deutschland verfügen, besteht ab dem 3. Juli 2021 die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten für die Erfüllung der Herstellerpflichten zu beauftragen. Hiervon ausgenommen ist die Pflicht zur Registrierung bei der Zentralen Stelle.

Eigenmarken - Ausnahmen bestätigen die Regel

Zu den sogenannten Eigenmarken bzw. Handelsmarken zählen Produkte, deren Markenzeichen Eigentum eines Handelsunternehmens sind und die ausschließlich von diesem Unternehmen vertrieben werden. Dabei ist der Händler nicht automatisch auch verpflichteter Hersteller der Ware – die Eigenmarke kann natürlich auch im Ausland produziert werden.  

Werden Eigenmarken importiert, hängt die Zuständigkeit für die Systembeteiligungspflicht von den Eigentumsverhältnissen der verpackten Ware bei Grenzübertritt ab: Bei „Lieferung frei Haus“ ist der im Ausland ansässige Produzent systembeteiligungspflichtiger Hersteller laut VerpackG, bei „Kauf ab Werk“ ist der Importeur bei Grenzübertritt für die Ware verantwortlich und muss die Verpackungen bei einem dualen System beteiligen.

Fulfillment und Dropshipping vs. Verpackungsgesetz – wer ist verantwortlich?

Lagert ein Importeur seinen Warenversand an einen externen Dienstleister aus, so verhält es sich ähnlich: Beim sogenannten Dropshipping wird die Ware direkt beim Produzenten gekauft und unmittelbar von diesem an den Endkunden versandt.  Der Importeur hat hier also keinerlei physischen Kontakt zur Ware und ist damit auch von der Systembeteiligungspflicht befreit.

Grundsätzlich muss als das herstellende Unternehmen, das die Ware nach Deutschland einführt, alle Verpackungen lizenzieren.

Der Inverkehrbringer (Versand-/Onlinehändler) der Ware ist nur dann für die Lizenzierung der Versandverpackungen zuständig, wenn er als einziger Absender namentlich auf der Verpackung erkennbar ist. Ist auch oder ausschließlich der Name des Dropshipping-Dienstleisters auf der Verpackung sichtbar, so ist dieser zur Lizenzierung der Versandverpackungen verpflichtet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Dropshipping-Dienstleister in Deutschland oder im Ausland sitzt. Für die Verkaufsverpackung systembeteiligungspflichtig ist hingegen derjenige, der bei Grenzübertritt für die Ware verantwortlich ist.

Sicher ist sicher! Lassen Sie sich am besten von Ihrem Dropshipping-Dienstleister bestätigen, dass dieser alle Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen an einem dualen System beteiligt!

Anders verhält es sich bei Fulfilment-Dienstleistern – im Gegensatz zum Dropshipping ist der Fulfilment-Dienstleister nicht der Produzent der Ware, sondern wird von einem Händler mit der Lagerung und dem Versand von Waren beauftragt. Fulfilment-Dienstleister sind nicht als Inverkehrbringer von Versandverpackungen anzusehen, selbst wenn sie die Versandverpackungen mit Ware befüllen. In diesem Fall ist vielmehr der Vertreiber, in dessen Auftrag sie die Versandverpackungen befüllen und absenden, als Hersteller anzusehen und somit zur Systembeteiligung verpflichtet.

To-Do-Liste für Importeure 

Die Vorgaben des VerpackG erfüllen Sie mit BellandVision einfach und schnell – das sind Ihre nächsten Schritte::

Schnellcheck

Auf www.verpackungsregister.org finden Sie heraus, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind.

Registrierung

Besteht eine Systembeteiligungspflicht, registrieren Sie sich online bei der ZSVR. Wichtig: Ab 1. Juli 2022 gilt für alle Hersteller Registrierungspflicht, die verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen.

Lizenzierung mit BellandDual

Mit unserem Lizenzrechner oder nach telefonischer Beratung beteiligen Sie Ihre Verpackungen schnell und einfach am größten dualen System Deutschlands.

Datenmengenmeldung

Melden Sie Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen an die Zentrale Stelle und an uns als Ihr duales System.

Vollständigkeitserklärung

Werden die Bagatellgrenzen überschritten, reichen Sie zudem eine Vollständigkeitserklärung ein – hierbei beraten wir Sie gerne!

Noch Fragen offen? Alle Antworten von A wie Abgabe der Vollständigkeitserklärung bis Z wie  Zentrale Stelle finden Sie in unseren FAQs. Oder startklar zur Verpackungslizenzierung? Dann gleich ganz einfach online lizenzieren.

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