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PPWR 2025: Alle Informationen zur neuen EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung

Was Unternehmen zur PPWR wissen müssen

Angesichts der Herausforderungen durch den Klimawandel und die Umweltverschmutzung hat die EU-Kommission den Green Deal auf den Weg gebracht. Ziel hiervon ist der ökologische Wandel und die Klimaneutralität der 27 EU-Mitgliedsstaaten bis 2050. Dafür wurden verschiedene Initiativen ins Leben gerufen. Eine davon ist der Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft, der den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft beschleunigen soll.

Ein zentraler Bestandteil dabei ist die neue EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation - PPWR). Diese Verordnung stellt Unternehmen und Verbraucher vor neue Herausforderungen, eröffnet jedoch gleichzeitig vielfältige Chancen.

Hier finden Sie die wichtigsten Inhalte, Auswirkungen und Anforderungen der PPWR. Erfahren Sie, wie BellandVision Ihr Unternehmen unterstützen kann, sich auf die neue Gesetzgebung und die Umsetzung der PPWR vorzubereiten.

Was ist die EU-Verpackungsverordnung PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine EU-Verordnung, die den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen in der Europäischen Union regelt.

 

Meilensteine der PPWR:

▶ Entwurf: Ende 2022 hat die EU-Kommission die erste Entwurfsfassung zur PPWR veröffentlicht.

▶ Zustimmung: Ende April 2024 stimmte sowohl das EU-Parlament als auch der Rat der Europäischen Union im Rahmen des Trilogverfahrens für die Verordnung.

▶ Übersetzung und Prüfung: Übersetzung in alle 24 Amtssprachen der EU und sprachjuristische Prüfung.

▶ Zustimmung: Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union mussten den geprüften Fassungen zustimmen.

▶ Inkrafttreten: 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (am 22.01.2025 erfolgt)  tritt die Verordnung in Kraft.

▶ Verbindlichkeit: Die PPWR wird 18 Monate nach Inkrafttreten, also voraussichtlich im Jahr 2026, rechtsverbindlich.

Die PPWR regelt den Umgang mit Verpackungen und deren Abfällen, die in der Europäischen Union vertrieben werden. Dazu gehören Anforderungen an das Verpackungsdesign, der Einsatz von Rezyklaten in Kunststoffverpackungen oder auch Vorgaben zu Mehrwegsystemen. Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen EU-Gesetzgebung ist, dass die PPWR, im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin, der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, eine Verordnung und keine Richtlinie ist.

Das bedeutet: Die PPWR gilt nach Inkrafttreten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dies gewährleistet eine einheitliche Anwendung in der gesamten EU. Nationale Regelungen werden nur soweit und solange von dem unmittelbar anwendbaren Unionsrecht verdrängt, wie sie diesem im konkreten Fall inhaltlich widersprechen und eine unionskonforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich ist (sog. Anwendungsvorrang des Unionsrechts). Nationale Regelungen, die nicht im Widerspruch zur Verordnung stehen, bleiben weiterhin gültig. Zudem enthalten einige Artikel der PPWR sogenannte „Öffnungsklauseln“, die nationale Sonderregelungen explizit zulassen.

Wie fördert die PPWR den Umweltschutz?

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt zahlreiche ökologische Vorteile für den Umweltschutz mit sich. Sie trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaziele bei, sondern auch zur nachhaltigen Entwicklung in der Europäischen Union:

  • Unterstützung der Klimaziele: Die PPWR fördert die Erreichung der EU-Klimaschutzziele wie die Klimaneutralität bis 2050 und die Senkung der Treibhausgasemission

  • Schonender Umgang mit Ressourcen: Durch eine effizientere Nutzung von Rohstoffen trägt die PPWR zu einem beschleunigten Übergang in eine ökologisch nachhaltige Kreislaufwirtschaft bei.

  • Einheitliche EU-Standards: Die PPWR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und schafft damit einheitliche Vorgaben.

  • Förderung von Recycling: Die PPWR verbessert die Wiederverwertbarkeit von Verpackungen und den Markt für Sekundärrohstoffe.

  • Abfallvermeidung und Wiederverwendung: Die Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren oder sie aufgrund von Wiederverwendung nicht erst entstehen zu lassen.

 

Wann wird die PPWR umgesetzt?

Die EU-Kommission veröffentlichte den ersten Entwurf der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im November 2022. Zunächst positionierte sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament, gefolgt von Trilog-Verhandlungen Anfang 2024. Nach der ersten Zustimmung durch die Europäischen Institutionen und der Verabschiedung der englischen Fassung durch EU-Rat und EU-Parlament Ende April 2024 wurde die PPWR in die 24 EU-Amtssprachen übersetzt und einer sprachjuristischen Prüfung unterzogen.

Nachdem das EU-Parlament den sprachjuristisch geprüften Fassungen zugestimmt hat, schloss sich der Rat der Europäischen Union dem Votum am 16. Dezember 2024 an. Im Anschluss wurde die Verordnung am 22.01.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sie tritt am 11. Februar 2025 in Kraft. Erst 18 Monate nach Inkrafttreten der PPWR gilt diese dann in den EU-Mitgliedsstaaten.

Welche Anforderungen stellt die PPWR an Unternehmen?

Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt erhebliche Änderungen für Hersteller mit sich.

 
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
  • Konformität: Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der PPWR entworfen, hergestellt und gekennzeichnet sind. Für jede Verpackungsart ist ein sogenanntes "Konformitätsbewertungsverfahren" durchzuführen, eine technische Dokumentation zu erstellen sowie eine EU-Konformitätserklärung auszustellen.

  • Circular Design: Die PPWR definiert Kriterien für recyclingfähige Verpackungen. Hersteller und Händler in der EU müssen ihre Verpackungen so konzipieren, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus recycelbar sind. Ab 2030 dürfen nur Produkte auf dem europäischen Markt vertrieben werden, deren Verpackung recyclingfähig ist.

Mindestrezyklateinsatzquoten: Die Verordnung schreibt einen Mindestanteil recycelter Materialien in bestimmten Kunststoffverpackungen vor. Händler sind verpflichtet, nur Verpackungen zu verwenden, die diese Quoten erfüllen.

  • Verpackungsreduzierung: Die PPWR legt konkrete Ziele zur Minimierung von Verpackungsabfällen fest. Händler müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um Abfallmengen ihrer Verpackungen zu reduzieren. Zusätzlich werden strengere Vorgaben für Verpackungsfunktionen, -gewicht, Leerraum und -größe eingeführt.

  • Kennzeichnungsvorschriften: Die Verordnung definiert Vorgaben zur Kennzeichnung und Informationsbereitstellung für Verpackungen. Die Kennzeichen mit Angaben zur Materialzusammensetzung sollen Verbraucher*innen die Mülltrennung erleichtern.

  • Kompostierbarkeit: Biobasierte Rohstoffe und kompostierbare Verpackungen stehen stärker im Fokus der Verordnung. Während der Einsatz von biobasierten Kunststoffen zunächst durch die EU-Kommission evaluiert werden soll, sieht die EU-Verordnung vor, dass bestimmte Verpackungen künftig kompostierbar sein müssen.

  • Wiederverwendbarkeit: Die PPWR setzt klare Kriterien für die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen. Erzeuger müssen die Einhaltung dieser Kriterien im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens nachweisen.

Wie wird die PPWR implementiert?

Die Umsetzung und Detaillierung vieler Vorgaben soll im Nachhinein durch zahlreiche delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erfolgen. Diese dienen als technische Voraussetzungen für die effektive Umsetzung der PPWR, bringen gleichzeitig aber Unsicherheiten für die jeweiligen Stakeholder mit sich. Genaue Anforderungen - wie hier am Beispiel von Artikel 6 (recyclingfähige Verpackungen) verdeutlicht - stehen teilweise am Tag des Inkrafttretens noch nicht vollständig fest.

Schritte zur Einhaltung der EU-Verpackungsverordnung 2025

Die Zeit drängt, denn sowohl die recyclingfähige Gestaltung von Verpackungen als auch der Einsatz von Rezyklat erfordern einen erheblichen zeitlichen Vorlauf. Bevor Verpackungen umgestellt werden können, müssen häufig tausende Artikel im Sortiment eines Herstellers evaluiert werden, um den Handlungsbedarf zu ermitteln.

BellandVision bietet flexible Software-Lösungen und schlanke Prozesse, um schnell und präzise den Status quo zu ermitteln. Individuelle Kundenanforderungen und Beratung stehen dabei im Mittelpunkt. Unterstützt werden wir hierbei von unserem Partner Circpack by Veolia, beispielsweise durch operative Sortiertests in eigenen Anlagen oder die Zertifizierung recyclingfähiger Verpackungen – alles aus einer Hand.

Auch beim Rezyklateinsatz können BellandVision-Kunden profitieren. Als Teil von Veolia, dem Vorreiter für ökologischen Wandel und weltweit größten Kunststoffrecycler, kann BellandVision Kunden bei der Beschaffung von Rezyklat unterstützen. Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen haben mit BellandVision einen zuverlässigen Partner, der sie nicht nur bei der Systembeteiligung, sondern auch bei den zukünftigen Herausforderungen optimal unterstützt.

„Unsere Circular Consultants haben bereits über 30.000 Verpackungen analysiert und beraten seit Jahren Hersteller und Handelsunternehmen zu recyclingfreundlichem Verpackungsdesign. Diese Expertise und unser weltweites Recyclingnetzwerk machen uns zur Top-Adresse für Design4Recycling-Lösungen. Nur dieser enge Schulterschluss und kontinuierliche Wissensaustausch ermöglicht das Erreichen der ambitionierten Recyclingziele und Recyclingvorgaben," erklärt BellandVision-Geschäftsführerin Diana Uschkoreit.

Häufig gestellte Fragen zur EU-Verpackungsverordnung PPWR:

Warum braucht es eine PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist zentraler Baustein des EU Green Deals zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Sie ist die dringende Antwort auf aktuelle Umweltprobleme. Sie adressiert den Verpackungssektor, der eine Schlüsselrolle in der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft spielt.

Gründe für die PPWR:

  • Die bisherige Richtlinie von 1994 zeigte nicht die gewünschte Wirkung. 18 von 27 EU-Mitgliedstaaten verfehlten die Recyclingvorgaben.

  • Die Verordnung schafft einheitliche Standards für den Verpackungssektor in der gesamten EU.  Die PPWR gilt in allen EU-Ländern unmittelbar. Dies gewährleistet eine einheitliche Anwendung und verdrängt ihr entgegenstehende nationale Regelungen.

  • Die PPWR fördert einen sorgsamen Umgang mit Ressourcen und den Einsatz von Sekundärrohstoffen.

  • Durch verbesserte Verpackungsstandards trägt die Verordnung zur Verringerung von CO2-Emissionen bei. Sie ist ein wichtiger Baustein im EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft.

 

So soll die PPWR einen entscheidenden Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung in der EU leisten.

Was genau ist die PPWR?

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist eine von der EU erlassene Verordnung. Sie zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren, indem sie Recycling, den Einsatz von Rezyklat – also nachhaltigen Materialien -, die Wiederverwendung und die Reduktion von Verpackungsabfällen fördert.

Wie unterscheidet sich die PPWR von der früheren Verpackungsrichtlinie?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von der früheren Verpackungsrichtlinie:

  • Rechtsform: Als Verordnung gilt die PPWR in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist. Die frühere Richtlinie enthielt Zielvorgaben und musste hingegen erst in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Inkrafttreten: Die PPWR tritt in allen EU-Ländern gleichzeitig in Kraft und verdrängt entgegenstehende nationale Regelungen, was eine einheitlichere Anwendung in der gesamten EU gewährleistet.

  • Verbindlichkeit: Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich. Durch die einheitliche Geltung in allen Mitgliedstaaten fördert die PPWR eine stärkere Harmonisierung der EU-Verpackungsvorschriften.

 

Die PPWR soll die Effektivität und Durchsetzbarkeit der EU-Verpackungsvorschriften verbessern und eine konsistentere Umsetzung in allen Mitgliedstaaten gewährleisten.

Welche Hauptziele verfolgt die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) verfolgt mehrere wichtige Ziele zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im Verpackungssektor:

 

  • Klimaneutralität: Sie unterstützt die EU-Klimaneutralitätsziele bis 2050 und fördert die Ressourceneffizienz durch den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.

  • Einheitliche Standards: Als eine in allen EU-Mitgliedsstaaten gültige Verordnung schafft sie einheitliche Standards und verbessert die Umsetzung von Recyclingvorgaben.

  • Recycling: Die PPWR optimiert die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, stärkt den Markt für Sekundärrohstoffe und zielt auf eine Reduzierung von Verpackungsabfällen ab.

Wen betrifft die PPWR?

Die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem Unionsmarkt bereitstellen.

Wie beeinflusst die PPWR mein Unternehmen?

Unternehmen müssen möglicherweise die Konformität ihrer Verpackung prüfen, dokumentieren und ggf. ihre Verpackungen anpassen, um

  • die Recyclingfähigkeit zu verbessern

  • Rezyklat in Kunststoffverpackungen einzusetzen

  • die Verpackung zu kompostierbar machen

  • die Verpackung auf ein Mindestmaß zu reduzieren

  • Kennzeichnungsanforderungen zu erfüllen

 

Sie müssen möglicherweise außerdem

  • Systeme für die Rücknahme und Wiederverwendung von Verpackungen (Mehrweg) einführen und

  • die Verwendung bestimmter Materialien einschränken.

 

BellandVision bietet hierzu spezifische Beratung und Unterstützung, um die Compliance sicherzustellen.

Bis wann muss mein Unternehmen die Anforderungen der PPWR erfüllen?

Die PPWR setzt gestaffelte Fristen für die Umsetzung verschiedener Anforderungen. Einige dieser Fristen hängen von noch zu erarbeitenden delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten ab, die nach Inkrafttreten der Verordnung folgen werden.

Besonders wichtig sind die neuen Vorgaben zu Mindestrezyklateinsatzquoten und zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Obwohl die genauen Fristen noch nicht zu 100 % feststehen, ist es ratsam, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen. Dies ermöglicht Ihrem Unternehmen, alle erforderlichen Anpassungen rechtzeitig umzusetzen und potenzielle Herausforderungen proaktiv anzugehen.

Wie können sich Unternehmen auf die PPWR vorbereiten?

Um sich auf die PPWR vorzubereiten, sollten Unternehmen mehrere Schritte unternehmen:

  • Analyse des Verpackungsportfolios: Zunächst ist eine gründliche Überprüfung des aktuellen Verpackungsportfolios erforderlich.

  • Entwicklung von Verpackungslösungen: Darauf aufbauend gilt es, recyclingfähige Verpackungslösungen zu entwickeln und die Beschaffung, Planung sowie den Einsatz von Kunststoffrezyklat voranzutreiben.

  • Anpassungen und Schulungen: Gleichzeitig müssen Produktionsprozesse angepasst und Mitarbeiter geschult werden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

 

BellandVision bietet umfassende Unterstützung bei Compliance - und Beratung zu Verpackungsfragen. Damit erhalten Unternehmen die notwendige Expertise, um die Anforderungen der PPWR zu verstehen und effektiv umzusetzen.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung der PPWR?

Die PPWR sieht verschiedene Konsequenzen für die Nichteinhaltung ihrer Vorgaben vor. Verpackungen, die nicht den PPWR-Anforderungen entsprechen, dürfen innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

  • Bußgelder: Bei Verstößen drohen finanzielle Sanktionen in Form von Bußgeldern, deren genaue Höhe und Struktur noch ausgearbeitet werden.

  • Marktausschluss: Unternehmen müssen zudem mit wirtschaftlichen Folgen wie Umsatzeinbußen rechnen, wenn ihre Produkte aufgrund nicht-konformer Verpackungen vom Markt genommen werden müssen. Nichteinhaltung kann zu erheblichen Reputationsschäden für betroffene Unternehmen führen.

  • Rechtliche Schritte: Neben Verwaltungsstrafen könnten in schweren Fällen auch darüberhinausgehende rechtliche Sanktionen drohen.

 

Die detaillierten Strafmaßnahmen und deren Umsetzung werden aktuell noch ausgearbeitet und variieren möglicherweise von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.

Welche Auswirkungen hat die neue EU-Verpackungsverordnung auf kleine Unternehmen?

Die neue EU-Verpackungsverordnung sieht Entlastungen für kleine Unternehmen vor, die mit verschiedenen Verpackungsarten arbeiten.

Dies umfasst

  • Transportverpackungen,

  • wiederverwendbare Verpackungen,

  • Primärproduktionsverpackungen und

  • Serviceverpackungen an der Verkaufsstelle.

    Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für diese Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
     

Die konkreten Details dieser Entlastungsmaßnahmen sind noch nicht spezifiziert. Kleine Unternehmen sollten die weiteren Entwicklungen und Präzisierungen der Verordnung aufmerksam verfolgen, um von möglichen Erleichterungen optimal profitieren zu können.

 

Beteiligung am dualen System
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