E-Commerce-Händler aufgepasst: Wir kümmern uns um die Erfassung und das Recycling Ihrer Versandverpackung

Verpackungsgesetz regelt Systembeteiligungspflicht für Versandverpackung

Besonders wichtig für E-Commerce-Unternehmen: Neben Verkaufsverpackungen zählen auch Versandverpackungen (inkl. Füllmaterialien), in denen die Ware an private Verbraucher*innen oder vergleichbare Anfallstellen geliefert wird, zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen – denn auch diese Verpackungen fallen letztlich als Abfall bei Endverbraucher*innen an. Das heißt für Online-Händler: Briefumschläge und Pappkartons, Füllmaterial, Luftpolsterfolie, Paketband u.v.m. müssen genauso am dualen System beteiligt werden wie die Um- oder Verkaufsverpackung des Produkts selbst.

Importiert ein Online-Händler verpackte Waren aus dem Ausland oder ist dieser im Ausland ansässig, ist er dennoch für die Systembeteiligung der Verkaufs- und Umverpackungen zuständig, sofern dieser bei Grenzübertritt nach Deutschland für die Ware verantwortlich ist.

Das Prinzip der Letztverantwortung trifft laut VerpackG auch auf Onlinehändler zu. Für den Fall, dass Sie als Onlinehändler verpackte Ware einkaufen, die typischerweise für private Endverbraucher*innen bestimmt ist, müssen Sie sicherstellen, dass alle Verpackungsbestandteile ihrer angebotenen Ware entlang der Lieferkette ordnungsgemäß lizenziert wurden – andernfalls droht ein empfindliches Bußgeld. Gehen Sie hier also lieber auf Nummer sicher und vergewissern Sie sich, dass die Hersteller der von Ihnen angebotenen Ware im bei LUCID registriert sind oder fragen sie direkt beim Produzenten an.

Achtung VerpackG-Novelle: Ab 1. Juli 2022 besteht eine Prüfpflicht für sämtliche Online-Marktplatze wie Amazon oder Ebay

Für Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister besteht ab dem 1. Juli 2022 die Verpflichtung zur Überprüfung der vertraglich gebundenen Hersteller im Hinblick auf deren Pflichten aus dem Verpackungsgesetz. Diese Akteure haben danach zu überprüfen, ob die Hersteller registriert und an einem System beteiligt sind. Ist dies nicht der Fall, greift ein Vertriebsverbot.

Das sollten Betreiber von Online-Shops beachten

Genau wie z.B. für den staionären Einzelhandel regelt das Verpackungsgesetz auch die Systembeteiligungspflicht für verpackte Waren, die online verkauft werden. Da das VerpackG zudem die Lizenzierung von Versandverpackungen vorsieht, sind diese ebenfalls von den gesetzlichen Vorgaben betroffen – Onlinehändler sich ihrer Verantwortung aber oft nicht bewusst.

Umweltfreundliche Verpackungen für den Online-Handel

Mit steigendem Umweltbewusstsein in der Gesellschaft steigt auch das Interesse an nachhaltigen Verpackungen. Besonders Online-Händler stehen immer wieder in der Kritik, da durch Versandverpackungen vermeintlich mehr Abfälle produziert werden als im Einzelhandel – das bietet aber auch große Chancen. Deshalb beteiligen Sie Ihre Verpackungen am dualen System von BellandVision und tragen Sie dafür Sorge, dass Ihre Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden! Mithilfe unseres CO2-Klimazertifikats können Sie dies gegenüber Ihrem Kunden transparent kommunizieren.

BellandVision unterstützt Online-Händler deshalb gerne bei der Lizenzierung der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Mit unserem Expertenteam stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung

Was bedeuten Fulfillment und Dropshipping nach Verpackungsgesetz?

Grundsätzlich gilt: Viele E-Commerce-Händler verkaufen ihre Waren zusätzlich oder ausschließlich über Online-Marktplätze wie eBay oder Amazon und beauftragen Versand-Dienstleister mit der Verpackung und dem Versand ihrer Produkte. In solchen Fällen hat der Onlinehändler meist weder physischen Kontakt zur Ware noch wird er alleinig sichtbar auf der Umverpackung oder dem Versandkarton gekennzeichnet. In diesem Fall ist der Versanddienstleister bzw. Produzent (falls kein Fulfillment-Dienstleister beauftragt wurde) nach VerpackG für die Systembeteiligung der Versand- und Umverpackung verantwortlich und sowohl zur Registrierung und als auch zur Datenmeldung verpflichtet. Ist der Onlinehändler aber gleichzeitig Hersteller des verpackten Produkts und auf der Verkaufsverpackung entsprechend vermerkt, muss er sich dennoch bei der Zentralen Stelle registrieren und zumindest die Verkaufsverpackungen am dualen System beteiligen.

Ausnahme: Der Onlinehändler ist sowohl zur Systembeteiligung sämtlicher Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Versandverpackung) verpflichtet, wenn er ausschließlich auf der Verpackung erkennbar ist.

Beim sogenannten Dropshipping kauft er seine Waren direkt beim Produzenten und lässt diese von dort verschicken, er hat also kein eigenes Lager. Laut Verpackungsgesetz muss der Produzent dann die Um- sowie die Versandverpackung lizenzieren.

Beim Fulfillment beauftragt der Händler einen Logistik- bzw. Versand-Dienstleister mit der Lagerung und dem Versand seiner Waren. Anders als beim Dropshipping ist dieser zwar nicht der Produzent der Ware und damit nicht für die Lizenzierung der Umverpackung verantwortlich.

Fulfillment-Dienstleister sind nicht als Inverkehrbringer von Versandverpackungen anzusehen, selbst wenn sie die Versandverpackungen mit Ware befüllen. In diesem Fall ist vielmehr der Vertreiber, in dessen Auftrag sie die Versandverpackungen befüllen und absenden, als Hersteller anzusehen und somit zur Systembeteiligung verpflichtet. Allerdings besteht für den Fulfillment-Dienstleister eine implizite Prüfpflicht bzgl. der Systembeteiligung.

Hierbei gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Ist nur der Online-Versandhändler in den Herstellerangaben auf der Umverpackung der Ware sowie dem Versandkarton angegeben, so ist der Händler selbst – und nicht der Hersteller, der die Ware direkt versendet – zur Erfüllung der Vorgaben durch das Verpackungsgesetz verpflichtet.

To-Do-Liste für Online-Händler 

Die Vorgaben des VerpackG erfüllen Sie mit BellandVision einfach und schnell.

Das sind Ihre nächsten Schritte:

Schnellcheck

Auf www.verpackungsregister.org finden Sie heraus, ob Ihre Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind.

Registrierung

Besteht eine Systembeteiligungspflicht, registrieren Sie sich online bei der ZSVR. Wichtig: Ab dem 1. Juli 2022 besteht für sämtliche Hersteller von Verpackungen die Verpflichtung zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Stiftung Zentrale Stelle.

Lizenzierung mit BellandDual

Mit unserem Lizenzrechner oder nach telefonischer Beratung beteiligen Sie Ihre Verpackungen schnell und einfach am größten dualen System Deutschlands.

Datenmengenmeldung

Melden Sie Ihre systembeteiligungspflichtigen Verpackungsmengen an die Zentrale Stelle und an uns als Ihr duales System.

Vollständigkeitserklärung

Werden die Bagatellgrenzen überschritten, reichen Sie zudem eine Vollständigkeitserklärung ein – hierbei beraten wir Sie gerne!

Noch Fragen offen? Alle Antworten von A wie Abgabe der Vollständigkeitserklärung bis Z wie  Zentrale Stelle finden Sie in unseren FAQs. Oder startklar zur Verpackungslizenzierung? Dann gleich ganz einfach online lizenzieren.

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