20140730_PM_Veröffentlichung der 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung im Bundesanzeiger

Veröffentlichung der 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung im Bundesanzeiger

Die neuen Verpackungsverordnung treten somit ab sofort in Kraft

Pegnitz, 30. Juli 2014

Im Bundesanzeiger wurden am 23. Juli 2014 die 6. sowie die 7. Novelle der Verpackungsverordnung veröffentlicht. Die neuen Verordnungen treten somit ab sofort in Kraft.

Ab 01. Oktober 2014 wird die Eigenrücknahme nun durch die 7. Novelle der VerpackV ersatzlos gestrichen. Auch die vom Vertreiber auf eigene Kosten selbst zurückgenommene und verwertetet Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe sind künftig bei dualen Systemen kostenpflichtig zu beteiligen ohne Rückerstattungsmöglichkeit.

Ab 01. Januar 2015 ändern sich die Voraussetzungen für die Umsetzung von Branchenlösung grundlegend.

Branchenlösungen werden künftig erheblich erschwert und dadurch der bisherige Branchenanteil drastisch reduziert oder vielfach unmöglich gemacht. Mit der im Bundesanzeiger veröffentlichten 7. Novelle der Verpackungsverordnung dürfen u. a. pauschale Studien z. B. der Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) oder unternehmensindividuelle Gutachten in der bisherigen Form nicht mehr zur Ermittlung der branchenfähigen Mengen zur Anwendung gebracht werden.

Die wesentlichen Änderungen, welche sich aus der Novellierung ergeben, finden Sie in der Vergleichsübersicht „Änderungen 5. Novelle der VerpackV zur 7. Novelle der VerpackV".

 

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist das zweitgrößte duale System sowie Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter der SITA DEUTSCHLAND und damit ein Unternehmen der SUEZ ENVIRONNEMENT Gruppe. Der börsennotierte französische Konzern ist in der Wasser- und Abfallwirtschaft weltweit aktiv.

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