20121016_PM_BellandVision setzt sich vor Gericht in vier von fünf Punkten gegen die Antragsstellerin ELS durch

BellandVision setzt sich vor Gericht in vier von fünf Punkten gegen die Antragsstellerin ELS durch

Das Landgericht Bayreuth gibt BellandVision Recht

Pegnitz, 16. Oktober 2012

In einem von der ELS angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht Bayreuth in einer Entscheidung vom 28. September 2012 BellandVision in vier von fünf Punkten Recht gegeben. BellandVision konnte insoweit die von der ELS erhobenen Vorwürfe entkräften, weil das Gericht den Aussagen eines Mitarbeiters der BellandVision mehr Glauben schenkte als den ELS Aussagen.

Thomas Mehl, Geschäftsführer der BellandVision, zeigte sich mit dem Ergebnis des Rechtsstreits zufrieden: „In den meisten Punkten konnten wir belegen, mit Blick auf die ELS keine unzutreffenden Aussagen getroffen zu haben. Wir haben jedoch das gerichtliche Vorgehen der ELS von Anfang an für einen Sturm im Wasserglas gehalten. Wir würden diese Zeit lieber für unsere Kunden und unser eigentliches Kerngeschäft nutzen, anstatt unnötig Energien in solche überflüssigen Aktivitäten zu investieren".

Gleichwohl sieht der Richterspruch zu einem fünften strittigen Punkt vor, dass BellandVision die ELS nicht mehr mit einem auch in Fachmedien häufig genutzten Begriff bezeichnen darf. Thomas Mehl erklärt hierzu: „Wir können die Entscheidung des Gerichts in diesem Punkt nicht nachvollziehen und prüfen daher, ob wir unsere Position hierzu nochmals gerichtlich klären lassen wollen. Allerdings bietet die deutsche Sprache auch genügend Möglichkeiten, die Geschäftstätigkeit für Unternehmen wie die ELS prägnant zu beschreiben."

 

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist das größte duale System sowie Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter des börsennotierten SUEZ-Konzerns, einem der weltweit führenden Unternehmen für Wasser- und Abfallwirtschaft.