20120821_PM_BellandVision widerspricht ELS-Behauptungen

BellandVision widerspricht ELS-Behauptungen

Die BellandVision GmbH wird die Behauptungen der ELS GmbH nicht im Raume stehen lassen.

Pegnitz, 21. August 2012

Die BellandVision GmbH wird die Behauptungen der ELS GmbH nicht im Raume stehen lassen. Der Dienstleister für Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme hat deshalb beim Landgericht Bayreuth Widerspruch gegen einen Beschluss zum Erlass einer einstweiligen Verfügung eingelegt.

In der zugrunde liegenden Antragsschrift wandte sich die ELS GmbH gegen angeblich durch einen Mitarbeiter der BellandVision GmbH vorgetragene Charakterisierungen ihrer Geschäftstätigkeit. Grundlage der angeblichen Charakterisierung ist die zutreffende Feststellung, dass die ELS GmbH nicht als System gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV (sog. duales System) zugelassen ist. Der in der Antragsschrift von der ELS GmbH geschilderte Sachverhalt ist nach Auffassung der BellandVision GmbH allerdings lückenhaft und zum Teil unrichtig. Allein diese Antragsschrift lag dem Landgericht Bayreuth bei der Beschlussfassung vor. Da dem Beschluss keine mündliche Verhandlung vorausging, ist eine vorherige Anhörung der BellandVision durch das Landgericht Bayreuth nicht erfolgt.

Thomas Mehl, Sprecher der BellandVision-Geschäftsführung, hält die Angelegenheit für einen „Sturm im Wasserglas“ und führt weiter aus: „Wir haben Widerspruch eingelegt und werden diesen zeitnah begründen. Das Landgericht Bayreuth hat bereits den Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Wir gehen davon aus, dass das Landgericht bei vollständiger Kenntnis der Sachlage die einstweilige Verfügung aufheben wird“.

 

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist das größte duale System sowie Dienstleister für bundesweite Entsorgungslösungen. Das Unternehmen ist eine 100%ige Tochter des börsennotierten SUEZ-Konzerns, einem der weltweit führenden Unternehmen für Wasser- und Abfallwirtschaft.