ZSVR stellt klar: Pflicht zur Zahlung der Einwegkunststoffabgabe lässt Systembeteiligungspflicht unberührt

ZSVR stellt klar: Pflicht zur Zahlung der Einwegkunststoffabgabe lässt Systembeteiligungspflicht unberührt

Eine wichtige Klarstellung der Zentralen Stelle Verpackungsregister gegenüber Herstellern:

Ab 2025 müssen bestimmte Einwegkunststoffprodukte (bzw. Verpackungen) sowohl am Einwegkunststofffonds DIVID als auch am dualen System beteiligt werden - ohne Möglichkeit zur gegenseitigen Verrechnung.

Die neue Einwegkunststoffabgabe (ab 1. Januar 2025) und die bestehende Systembeteiligungspflicht sind zwei voneinander unabhängige Verpflichtungen, die parallel erfüllt werden müssen. Die Zentrale Stelle stellt unmissverständlich klar: Abzüge bei den systembeteiligungspflichtigen Mengen aufgrund der Einwegkunststoffabgabe sind nicht zulässig.

Die Regelungen verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen: die Einwegkunststoffabgabe finanziert einzig die Sammlung und Reinigung im öffentlichen Raum; im Gegensatz dazu sorgen die dualen Systeme für die Erfassung, die Sortierung, die Verwertung und das Recycling der bei privaten Haushalten und gleichgestellten Anfallstellen anfallenden Verpackungsabfällen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Umsetzung dieser Anforderungen. 

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