Stichtag 15. Mai – Denken Sie an Ihre jährliche Vollständig-keitserklärung

Stichtag 15. Mai – Denken Sie an Ihre jährliche Vollständig-keitserklärung

Hersteller und Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben noch bis zum 15. Mai 2022 Zeit, ihre Vollständigkeitserklärungen (VE) für 2021 fristgerecht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister einzureichen.

Verpflichtet zur Abgabe sind alle Unternehmen, welche systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen und im Vorjahr die Mengenschwellen von 80.000 kg Glas und/oder 50.000 kg PPK und/oder 30.000 kg anderer Materialien (Kunststoff, Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen) überschritten haben. Die Vollständigkeitserklärungen sind vor Abgabe durch registrierte Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer zu prüfen und zu bestätigen.

Vorab müssen Hersteller und Inverkehrbringer die an die ZSVR gemeldeten Mengen aber an das duale System weiterleiten, bei welchem sie ihre Verpackungen beteiligen. Ohne die rechtzeitige Meldung und Bezahlung ist auch keine Bestätigung der Jahresmengen für 2021 möglich. Daher bitten wir alle Kunden, die ihre Mengen für 2021 noch nicht gemeldet haben, schnellstmöglich – aber bis spätestens 31. März 2022 - um die Abgabe der Jahresabschlussmengenmeldung.

Alles Wissenswerte rund um das Thema Vollständigkeitserklärung finden Sie in unseren FAQ.