PPWR-Vorgaben ab 2030: Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen

PPWR-Vorgaben ab 2030: Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen

Gemäß der PPWR gelten ab dem 1. Januar 2030 EU-weit verbind liche Mindestrezyklatquoten für Kunststoffverpackungen. Die neuen Regelungen verpflichten Erzeuger, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erstmals Verpackungen bereitstellen, Rezyklat einzusetzen – ein schwieriger, aber dennoch wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft.

Als größtes duales System in Deutschland und in Zusammenarbeit mit Plastiloop by Veolia bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Anforderungen:

 weltweit größte Recyclingkapazitäten für Kunststoffe (ca. 700.000 Tonnen/Jahr)

 19 Recyclinganlagen in Europa,

► weltweit 8 Recyclinganlagen mit Food-Grade-Rezyklat-Produktion

 über 100 verschiedene Qualitäten in 4 Recycling-Kunststofftypen (rPET, rHDPE, rLDPE, rPP)

 EFSA- und FDA-Zulassungen für lebensmittelkontaktgeeignete Anwendungen

 flexible Lieferformen für rPET (Flakes oder Pellets)

Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Bedarfsanalyse über die Entwicklung recyclinggerechter Designs bis zur finalen Validierung. Sprechen Sie uns an!