Eine Novellierung des § 21 VerpackG kündigt sich an und wir möchten Sie darüber informieren, wie wir Sie bei den kommenden Veränderungen unterstützen können.
Wie zuvor schon berichtet, hat das Umweltbundesamt in einer Studie festgestellt, dass die bisherige Anreizsetzung gem. § 21 VerpackG für recyclingfähige Verpackungen nicht ausreichend ist. Deshalb plant die Bundesregierung (wie im Koalitionsvertrag vorgesehen) noch vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode ein nicht ressourcenschonendes Verpackungsdesign und fehlenden Rezyklateinsatz stärker zu belasten. Laut dem Branchenfachmagazin EUWID (11.09.2024) könnten abhängig von der Recyclingfähigkeit der Verpackungen Abgaben an einen Fonds in Höhe von bis zu 1.500 € pro t eingeführt werden.
Die geplanten Änderungen können somit erhebliche finanzielle Auswirkungen für Unternehmen haben. Hier kommt unsere Expertise ins Spiel: Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Analyse von bisher bereits über 30.000 individuellen Verpackungen sind wir bestens gerüstet, um Sie zu unterstützen. Unsere Circular Consultants bieten eine umfassende Verpackungsanalyse und beraten Sie zur Entwicklung recyclingfreundlicherVerpackungen.
Handeln Sie jetzt und machen Sie Ihre Verpackungen fit für die Zukunft! Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Website.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung. Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige Zukunft für Ihre Verpackungen!