Nachdem der Entwurf zur geplanten Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) im November 2022 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, haben der Rat der Europäischen Union sowie die Ausschüsse des Europäischen Parlaments bis Ende 2023 ihre Positionen zu den einzelnen Artikeln erarbeitet.
Damit waren Anfang 2024 die Voraussetzungen geschaffen, um in die Trilog-Verhandlungen zu starten. Ein vorläufiger Konsens zwischen den drei Verhandlungsparteien wurde bereits erzielt und die aktuelle Fassung wurde vom Rat der Europäischen Union bereits gebilligt. Folglich fehlen zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes nur noch die Zustimmungen des Umweltausschusses des Europäisches Parlaments und des Plenums Ende April.
Der vorläufige Konsensentwurf beinhaltet auch für Hersteller wesentliche Neuerungen, wie z.B.:
- Rezyklat-Mindesteinsatzquoten für Kunststoffverpackungen
- Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen
- Einheitliche Kennzeichnungspflichten für Verpackungen
- Verbote für bestimmte Verpackungsformate
STAY TUNED: Sobald die EU-Verordnung vom Parlament der Europäischen Union endgültig verabschiedet wurde und damit die ersten Inhalte feststehen, werden wir u.a. über unseren Newsletter oder Online-Seminare über die anstehenden Änderungen informieren.