Abgabe und Inhalte der Vollständigkeitserklärung über LUCID – was ist zu beachten?

Abgabe und Inhalte der Vollständigkeitserklärung über LUCID – was ist zu beachten?

Aktuell stehen für viele Unternehmen die Erstellung und die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Jahr 2023 bei der Zentralen Stelle an. Die Vollständigkeitserklärung enthält Angaben zur Materialart und Masse der in Verkehr gebrachten, systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und Informationen, bei welchem dualen System die Verpackungen beteiligt wurden. Stichtag für die Abgabe der Vollständigkeitserklärung für das Beteiligungsjahr 2023 ist der 15. Mai 2024.

Bei der Erstellung einer Vollständigkeitserklärung gilt es zu beachten, dass nur bei der Zentralen Stelle registrierte Wirtschaftsprüfer*innen, Sachverständige, Steuerberater*innen oder vereidigte Buchprüfer*innen die Prüfung und Bestätigung der VE durchführen können. Die VE des/der Verpflichteten ist mit dem dazugehörigen Prüfbericht elektronisch bei der Zentralen Stelle zu hinterlegen, entweder durch das Unternehmen selbst, den/die zugelassene(n) Prüfer*in oder durch eine(n) vom Unternehmen beauftragte(n) Dritte(n).

Zur Abgabe einer VE verpflichtet sind Unternehmen, die mindestens 30t/a LVP (Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoff, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen), 50t/a Papier/Pappe/Karton oder 80t/a Glas als systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringen.

ABER nicht nur VE-pflichtige Unternehmen haben noch offene To-Do’s bis zum 15. Mai 2024. Denn alle Unternehmen, die in 2023 systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr gebracht haben, müssen ihre Jahresabschlussmengenmeldung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023 bei ihrem dualen System und auch bei der Zentralen Stelle vornehmen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie gegenüber BellandVision und gegenüber LUCID/der Zentralen Stelle die identischen Verpackungsmengen pro Materialfraktion angeben. Abweichungen führen zu großen Problemen, die mit Mehrkosten verbunden sein können. Sollten Sie noch Fragen zur Jahresabschlussmeldung haben, sprechen Sie uns gerne an.