Gericht bestätigt Katalog der ZSVR

Gericht bestätigt Katalog der ZSVR

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat Klagen gegen Einordnungsentscheidungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) abgewiesen und die typisierende Gesamtmarktbetrachtung als sachgerecht bestätigt. Beispiele wie 9 kg-Eimer mit Salatmayonnaise und Brillenetuis wurden als systembeteiligungspflichtig eingestuft. Das Gericht stellte u.a. klar, dass die Gesamtmarktbetrachtung entscheidend ist, nicht der Vertriebswegeinzelner Hersteller.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, dennoch bleibt die Systembeteiligungspflicht eine eigenverantwortliche Verpflichtung. Die ZSVR empfiehlt dringend, den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen anzuwenden, um Compliance sicherzustellen und Risiken zu vermeiden. Weitere Informationen und die anonymisierten Urteile finden Sie hier.