Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Permanenttragetaschen systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind. Diese Einstufung betrifft Unternehmen aus zahlreichen Branchen, darunter den Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien und Bau- sowie Gartenmärkte. Das Urteil bestätigt die Einordnung durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), wonach die „typische“ Verwendung der Taschen – das Befüllen mit Waren an der Kasse und der Transport nach Hause – entscheidend ist.
Unabhängig von Material, Verkaufsort oder zusätzlicher Nutzung müssen Unternehmen, die Permanenttragetaschen abgeben, die Erfassung, Sortierung und Verwertung dieser Ver packungen finanzieren. Das Urteil wird aktuell vom Bundesverwaltungsgericht überprüft. Unternehmen sollten spätestens jetzt darauf reagieren und die Vollständigkeit Ihrer Beteiligung an einem dualen System prüfen, da bei unterlassener Systembeteiligung mit Rechts kraft des Urteils mit einer Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen ist.
Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier.