Abhängig von den Timings der in Artikel 12 angestrebten delegierten Rechtsakte treten in der EU neue Kennzeichnungspflichten für Verpackungen frühstens im Jahr 2028 in Kraft. Diese sehen verpflichtende Etiketten (basierend auf Piktogrammen und leicht verständlich) mit Angaben zur Materialzusammensetzung vor, um Verbraucher*innen das Sortieren zu erleichtern.
Wiederverwendbare Verpackungen müssen als solche gekennzeichnet werden und mit QR-Codes versehen sein, die weitere Informationen liefern. Falls vorhanden, sind auch Angaben zum Rezyklatanteil und zum biobasierten Kunststoffanteil erforderlich. Für Pfand- und Rücknahmesysteme werden harmonisierte Farbetiketten eingeführt und auch kompostierbare Verpackungen erhalten eine spezielle Kennzeichnung. Die Etiketten müssen gut sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht werden, wobei in bestimmten Fällen digitale Lösungen möglich sind. Die EU-Kommission wird die genauen Spezifikationen in Durchführungsrechtsakten festlegen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Verbraucher*innen besser zu informieren und die korrekte Entsorgung zu erleichtern. Irreführende Kennzeichnungen sind ausdrücklich verboten.