BellandVision erneut als Mitglied im Umwelt- und Klimapakt Bayern ausgezeichnet

Neue EU-Regelungen für biobasierte und kompostierbare Verpackungen!

Die EU-Verpackungsverordnung setzt mit den Artikeln 8 und 9 den Fokus auf biobasierte Rohstoffe und kompostierbare Verpackungen.

Artikel 8 sieht vor, dass die EU-Kommission den Einsatz von biobasierten Rohstoffen in Kunststoffverpackungen genauer untersucht. Ziel ist es, Nachhaltigkeitsanforderungen zu definieren und einen entsprechenden Rechtsakt vorzuschlagen. Dies könnte in Zukunft zu strengeren Vorgaben für die Verwendung dieser Materialien führen.

Kompostierbarkeit wird Pflicht:

Konkreter wird es bei Artikel 9: Bestimmte Verpackungen müssen künftig kompostierbar sein. Diese Vorgabe gilt ab 36 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung für:

• Klebeetiketten auf Obst und Gemüse
• durchlässige Tee- oder Kaffeebeutel
• durchlässige Beutel für andere Getränke
• Kaffee- oder Teekapseln oder Systeme für andere Getränke, die zur Verwendung in einer Maschine bestimmt sind und mit dem Produkt verwendet und entsorgt werden, sofern die Mitgliedstaaten dies bestimmen.