Hersteller aufgepasst: Seit 1. Januar 2024 gilt das neue Einwegkunststofffondsgesetz. Bestimmte Einwegkunststoffprodukte unterliegen demzufolge einer Sonderabgabe, um z.B. Kosten für die Reinigung öffentlicher Flächen zu decken.
Wenn Sie betroffene Produkte oder Verpackungen herstellen, müssen Sie sich bei DIVID, der Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamts registrieren. Dabei müssen folgende Fristen beachtet werden:
• Für Hersteller, welche bereits vor dem 1. Januar 2024 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, gilt die Registrierungspflicht bis zum 31. Dezember 2024.• Hersteller, welche ihre Tätigkeit ab dem 01. Januar 2024 neu aufgenommen haben, müssen sich sofort registrieren.
Sind Sie unsicher, ob Sie betroffen sind? Kein Problem! Nutzen Sie den praktischen und kostenlosen Selbst-Check von DIVID, um Klarheit zu erhalten: