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Mit dem neuen Verpackungsgesetz gewinnen alle – Unternehmen, Mensch, vor allem aber Umwelt & Natur!

Transparenz bei der Ver­packungs­lizenzierung und beim Recycling

Jedes Jahr fallen in deutschen Haushalten große Mengen Verpackungsabfälle an – Tendenz steigend. Nur durch ein klar geregeltes und transparentes Recyclingsystem – von der Mülltrennung bei privaten Verbraucher*innen, über die Abholung bis hin zur fachgerechten Wiederverwertung – können die negativen Einflüsse von Verpackungsabfällen auf ein Minimum reduziert und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb geschaffen werden. Dazu ist es wichtig, dass alle am Recyclingprozess beteiligten Marktteilnehmer in die Pflicht genommen werden und an einem Strang ziehen.

Das Ziel: Mehr Verpackungsrecycling in Deutschland

Um das Verpackungsrecycling in Deutschland weiter zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln, nimmt das Verpackungsgesetz das Thema Recycling stärker in den Fokus als die zuvor geltende Verpackungsverordnung. Oberste Zielsetzung des VerpackG ist die schrittweise Erhöhung der Recyclingquoten für die unterschiedlichen Materialarten: Ab 2022 sollen z. B. 90 % der Glas- und Papierabfälle dem Recycling zugeführt werden, die Recyclingquote für Kunststoffabfälle wird u.a. bis 2022 auf 63 % angehoben.

Zwar liegt die Nachweispflicht über die Erfüllung der Recyclingquoten für systembeteiligungspflichtige Verpackungen laut VerpackG bei den dualen Systemen. Doch um die Recyclingquoten einhalten zu können, sind alle gefragt: Mit Hilfe von höherer Markttransparenz, neuen Verbraucherpflichten, umfangreichen Informationsmaßnahmen und Anreizen zur ökologischen Gestaltung von Beteiligungsentgelten werden die Teilnehmer entlang des Recyclingkreislaufs mit dem Verpackungsgesetz dazu angeleitet, mit ihrem Verhalten direkt oder indirekt zur Erfüllung der Recyclingziele beizutragen.

Pflicht zur Mülltrennung erstmals im Verpackungsgesetz verankert

Erfolgreiches Recycling beginnt bei der korrekten Mülltrennung in den privaten Haushalten: Denn nur korrekt gesammelte Verpackungen können recycelt werden. Verpackungen, die im Restmüll landen, werden verbrannt. Ein wichtiger Bestandteil des Verpackungsgesetzes ist deshalb, dass Endverbraucher*innen sowie vergleichbare Anfallstellen erstmals zur korrekten Mülltrennung verpflichtet wurden.

Das ist auch dringend notwendig, denn das Sammel- und Sortierverhalten der Bürgerinnen und Bürger ist für ein erfolgreiches Recycling fundamental wichtig. So finden sich aktuell in gelben Sammelbehältnissen rund 30 % Restmüll wieder, mancherorts sogar bis zu 60 %,  die nicht recycelt werden können und darüber hinaus das Recycling korrekt getrennter Verpackungen massiv behindern.

Nur wenn alle Verpackungen korrekt in den zur Verfügung stehenden Verpackungsbehältern gesammelt und vom Restmüll getrennt werden, sind die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen hohen Recyclingquoten erfüllbar.

Mehr Verbraucherinformation, damit „Mülltrennung wirkt!“

Das Problem: In der Bevölkerung herrscht nach wie vor Unsicherheit darüber, wie gebrauchte und restentleerte Verpackungen gesammelt werden müssen. Um privaten Endverbraucher*innen die korrekte Mülltrennung zu erleichtern, verpflichtet das VerpackG die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur „Abfallberatung“ und die dualen Systeme zur „Information der Öffentlichkeit“. Das heißt: Verbraucher*innen sollen über den Sinn und Zweck einer getrennten Sammlung, die hierzu eingerichteten Sammelsysteme und die erzielten Verwertungsergebnisse informiert und letztlich zum Mitmachen motiviert werden.

Die dualen Systeme haben deshalb die Initiative „Mülltrennung wirkt!“ ins Leben gerufen, die umfassendes und einfach verständliches Informationsmaterial für die Verbraucher*innen bereitstellt. Auch als Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen können Sie offizieller Kooperationspartner der Initiative werden und damit zur Verbraucheraufklärung beitragen - sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Mehr Information und Transparenz durch das VerpackG

Zudem soll das Verpackungsgesetz einen transparenten Überblick über alle registrierten Erstinverkehrbringer schaffen – und so für eine gerechte Verteilung der Kosten sorgen, die durch die Abholung, Sortierung und (Wieder-)Verwertung von gebrauchten Verpackungen entstehen. Denn Inverkehrbringer, die sich nicht an dualen Systemen beteiligen, schaffen Wettbewerbsverzerrungen, da die registrierten Unternehmen ihre Kosten mittragen und letztlich auf ihre Endverbraucher*innen umlegen müssen. Dazu – und als unabhängige Kontrollinstanz der dualen Systeme – wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eingerichtet.

Neu ab dem 1. Juli 2022  wird sein, dass sich sämtliche Inverkehrbringer verpackter Produkte – unabhängig von der Beteiligungspflicht –bei der Zentralen Stelle registrieren müssen. Die erweiterte Registrierungspflicht betrifft insbesondere die folgenden Verpackungen:

Serviceverpackungen

► Transportverpackungen

► Verkaufs- und Umverpackungen im gewerblichen Bereich

► „systemunverträgliche“ Verkaufs- und Umverpackungen

► Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter

► Mehrwegverpackungen.

Nicht einbezogen in die Registrierungspflicht werden hingegen Hersteller von (noch) unbefüllten Verpackungen, da diese nicht der Systembeteiligungspflicht unterliegen können und somit auch für den Datenabgleich der Zentralen Stelle nicht relevant sind

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist für die Kontrolle der Hersteller und der Betreiber der dualen Systeme verantwortlich und meldet Verstöße gegen das VerpackG an die Vollzugsbehörden, die wiederum Geldbußen und Vertriebsverbote verhängen können: Für Unternehmen, die sich nicht oder nicht richtig bei der ZSVR registrieren, droht z. B. ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 €. Wer Verpackungen nicht an einem dualen System beteiligt, kann sogar mit einer Strafe in doppelter Höhe rechnen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Zentrale Stelle sogar ein Vertriebsverbot erteilen.

Vermeiden Sie Geldbußen und setzen Sie auf den rechtssicheren Service von BellandVision – informieren Sie sich jetzt über das größte duale System in Deutschland.

Nach der Gesetzesänderung ist vor der Gesetzesänderung: Novelle VerpackG

Seit dem 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) in Kraft. Zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie wurde das VerpackG nun zum 3. Juli 2021 angepasst. Für einige Regelungen gelten jedoch Übergangsfristen. Folgende Änderungen beinhaltet die Gesetzesänderung beispielsweise:

 Ausweitung der Pfandpflicht auf nahezu alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen

 Ausweitung der Pflichten zur Registrierung für alle Hersteller, die Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringen.

 Elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister werden zur engmaschigen Kontrolle der Systembeteiligung verkaufter Ware verpflichtet.

 Berechtigung von Dritten und Bevollmächtigten zur Meldung von Daten an die Zentrale Stelle.

Duale System schaffen Anreize für recyclingfähige Verpackungen

Neben der Materialfraktion und Verpackungsmenge sollen seit 2019 deshalb tiefergehend auch die Recyclingfähigkeit einer Verpackung sowie der Einsatz von Rezyklat und/oder nachwachsenden Rohstoffen bei der Entgeltbemessung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber unterstützt hierbei mit Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

Sie haben Fragen dazu wie Sie Ihre Verpackungen nachhaltiger gestalten können? Wir unterstützen Sie zusammen mit unseren Kooperationspartnern wie z.B. Circpack by Veolia oder Quality Circular Polymers Ihre Verpackungen recyclinggerechter zu gestalten oder Rezyklat einzusetzen. 

Weitere Informationen für Sie:

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